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   VGH Hessen, 16.01.1989 - 8 A 722/88   

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https://dejure.org/1989,4529
VGH Hessen, 16.01.1989 - 8 A 722/88 (https://dejure.org/1989,4529)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16.01.1989 - 8 A 722/88 (https://dejure.org/1989,4529)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16. Januar 1989 - 8 A 722/88 (https://dejure.org/1989,4529)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 45 VwGO, Art 2 § 9 Abs 1 Nr 1 VGFGEntlG, Art 2 § 9 Abs 1 Nr 2 VGFGEntlG, AtG, § 9 StrlSchV
    Rechtsweg bei genehmigungsfreier bzw genehmigungspflichtiger Beförderung radioaktiver Stoffe, Abfälle und Reststoffe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1989, 781 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Hessen, 20.12.1988 - 8 A 699/88

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts

    Auszug aus VGH Hessen, 16.01.1989 - 8 A 722/88
    Für die Beförderung sonstiger radioaktiver Stoffe, die nach den Bestimmungen der §§ 8 und 9 der Strahlenschutzverordnung nur zum Teil einer Genehmigung durch die zuständige Behörde bedarf und die im Gesetz zur Entlastung der Gerichte der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit ebenfalls nicht erwähnt wird, gilt das gleiche (B. d. Senats v. 20. Dezember 1988, 8 A 699/88).

    Etwa entgegenstehende Vorstellungen der Behörde, wie sie sie in dem vergleichbaren und unter dem Aktenzeichen 8 A 837/88 geführten Verfahren behauptet, können für die Bestimmung des sachlich zuständigen Gerichts keine Berücksichtigung finden, da sie in den mit der Klage angefochtenen Verwaltungsakten nicht zum Ausdruck gelangt sind (B. d. Senats vom 20. Dezember 1988, 8 A 699/88).

  • BVerwG, 19.05.1988 - 7 C 43.88

    Verwaltungsgericht - Erstinstanzielle Zuständigkeit - Abbau - Stillgelegte

    Auszug aus VGH Hessen, 16.01.1989 - 8 A 722/88
    Bei der engen Anlehnung an das Atomgesetz hat der Gesetzgeber die dort geregelten Vorhaben eingeengt, um die erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte einzugrenzen (U. d. BVerwG v. 19. Mai 1988, 7 C 43.88, DVBl. 1988, 970 = NVwZ 1988, 913).
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